Berechtigung des Verfügenden
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
wegen Genehmigung der Verfügung
wegen Gutglaubens- tatbestand
Gutglaubenserwerb nach §§ 932 ff.
Gutglaubenserwerb nach § 366 HGB
Anwendbarkeit
Rechtsschein
guter Glaube
Sache nicht abhanden gekommen
bei Erwerb nach § 929 S.1
Besitz vom Veräuße- rer bei § 929 S.2
bei Erwerb nach § 930
bei Erwerb nach § 931
Übergabe
keine Wegnahme
Besitzerwerb durch Erwerber
auf Veranlassung des Veräußerers
Besitzverlust beim Veräußerer (voll)
in Erfüllung der Einigung
durch den Veräußerer persönlich
durch einen Dritten