Berechtigung des Verfügenden
Berechtigung liegt vor
Erwerb trotz fehlender Berechtigung
wegen Genehmigung der Verfügung
wegen Gutglaubens- tatbestand
Gutglaubenserwerb nach §§ 932 ff.
Gutglaubenserwerb nach § 366 HGB
Anwendbarkeit
Rechtsschein
guter Glaube
Sache nicht abhanden gekommen
keine Bösgläubigkeit
zum Zeitp. d. Voll- endung d. Erwerbs