Berechtigung des Verfügenden


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


wegen Genehmigung der Verfügung


wegen Gutglaubens- tatbestand


Gutglaubenserwerb nach §§ 932 ff.


Gutglaubenserwerb nach § 366 HGB


Anwendbarkeit


Rechtsschein


guter Glaube


Sache nicht abhanden gekommen


keine Bösgläubigkeit


zum Zeitp. d. Voll- endung d. Erwerbs


persönlich


infolge Zurechnung


Kenntnis vom Fehlen d. Eigentums


grob fahrlässige Unkenntnis