Anspruch auf Stammeinlage


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


übergegangen


untergegangen


Erfüllung


Aufrechnung


sonst durch Leistung


durch Rechtsgeschäft


in sonstiger Weise


geschuldete Leistung = Einlage


bewirkt


Erfüllungswirkung nicht ausgeschlossen


verdeckte Sacheinlage


Hin-und-Her-Zahlen der Einlage


sonstige


Geldeinlage geleistet


Sacheinlage bei wirtsch. Betrachtung


Gegenstand sacheinlagefähig


Abrede bei Übernahme


keine (vollständige) Anrechnung