Anspruch auf Stammeinlage
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
übergegangen
untergegangen
Erfüllung
Aufrechnung
sonst durch Leistung
durch Rechtsgeschäft
in sonstiger Weise
geschuldete Leistung = Einlage
bewirkt
Erfüllungswirkung nicht ausgeschlossen
verdeckte Sacheinlage
Hin-und-Her-Zahlen der Einlage
sonstige
Geldeinlage geleistet
Sacheinlage bei wirtsch. Betrachtung
Gegenstand sacheinlagefähig
Abrede bei Übernahme
keine (vollständige) Anrechnung
Abrede liegt tatsächlich vor
Abrede kraft Vermutung