Anspruch auf Stammeinlage


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


übergegangen


untergegangen


Erfüllung


Aufrechnung


sonst durch Leistung


durch Rechtsgeschäft


in sonstiger Weise


geschuldete Leistung = Einlage


bewirkt


Erfüllungswirkung nicht ausgeschlossen


verdeckte Sacheinlage


Hin-und-Her-Zahlen der Einlage


sonstige


Geldeinlage geleistet


keine verdeckte Sacheinlage


Rückzahlung


vorherige Abrede


kein vollwertiger Rückzahl.anspruch


Sacheinlage bei wirtsch. Betrachtung


Gegenstand sacheinlagefähig


Abrede bei Übernahme


Abrede liegt tatsächlich vor


Abrede kraft Vermutung