Anspruch auf Stammeinlage
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
übergegangen
untergegangen
Erfüllung
Aufrechnung
sonst durch Leistung
durch Rechtsgeschäft
in sonstiger Weise
geschuldete Leistung = Einlage
bewirkt
Erfüllungswirkung nicht ausgeschlossen
verdeckte Sacheinlage
Hin-und-Her-Zahlen der Einlage
sonstige
Geldeinlage geleistet
keine verdeckte Sacheinlage
Rückzahlung
vorherige Abrede
kein vollwertiger Rückzahl.anspruch
Sacheinlage bei wirtsch. Betrachtung
Gegenstand sacheinlagefähig
Abrede bei Übernahme
Abrede liegt tatsächlich vor
Abrede kraft Vermutung