Anspruch auf Stammeinlage
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
übergegangen
untergegangen
Erfüllung
Aufrechnung
sonst durch Leistung
durch Rechtsgeschäft
in sonstiger Weise
geschuldete Leistung = Einlage
bewirkt
Erfüllungswirkung nicht ausgeschlossen
verdeckte Sacheinlage
Hin-und-Her-Zahlen der Einlage
sonstige
Geldeinlage geleistet
keine verdeckte Sacheinlage
Rückzahlung
vorherige Abrede
kein vollwertiger Rückzahl.anspruch
Rückgewähr- anspruch
vollwertig
"jederzeit fällig"
im HR offengelegt
Rückforderung jederzeit möglich
fristlose Kündigung möglich