dem Grunde nach
Verfügung eines Nichtberechtigten
gegenüber Berechtigtem wirksam
Verfügung entgeltlich
Überwindung des Be- rechtigungsmangels
kein Wirksamkeits- hindernis
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit
weil gesamter Vertrag nichtig
weil Klausel unwirksam
Teil unwirksam
kein Erhaltungswille d. Parteien