Eigentum erworben
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
Verarbeitung
Verbindung / Vermischung
Ersitzung
Aneignung
Fund
Früchte / Erzeug- nisse, §§ 953 ff.
Erbfall
mit einem Grundstück
beweglicher Sachen
Bruchteileigentum nach Verbindung
Alleineigentum nach Verbindung
Bruchteileigentum nach Vermischung
Alleineigentum nach Vermischung
Verbindung von beweglichen Sachen
wesentlicher Bestandteil
keine Hauptsache feststellbar