öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


SektorenRL anwendbar


allg. VergabeRL anwendbar


kein Vorrang der SektorenRL


öffentlicher Auftraggeber


öffentlicher Auftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand


Wahrnehmung staatlicher Aufgaben


öffentliche Finanzierung


gem. Katalog in Anhang III


der Staat (Fiskus)


Gebiets- körperschaften


sonstige Einrichtun- gen d. öff. Rechts


Verbände
aus den o. g.