dem Grunde nach


Tatbestand


Rechtswidrigkeit


Verschulden


keine Rechtfertigung


spez. Anforderungen bei offenen TB


es liegt kein offener Tatbestand vor


bei Recht am Gewerbebetrieb


bei allgemeinem Persönlichkeitsrecht


Recht am Gewerbebetrieb


gem. Abwägung Eingriff rechtswidrig


gesetzliche Lücke (Subsidiarität)


Gewerbebetrieb


betriebsbezogener Eingriff


Tätigkeit


auf Dauer angelegt


auf Gewinnerzielung gerichtet


Gewerbe i.e.S.


freiberufliche
Tätigkeit


sonst wirtschaftlich