Feststellung des Eigentums
Eigentum erworben
Eigentum nicht verloren
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
Verarbeitung
Verbindung / Vermischung
Ersitzung
Aneignung
Fund
Früchte / Erzeug- nisse, §§ 953 ff.
Erbfall
mit einem Grundstück
beweglicher Sachen
Bestandteil eines Grundstück
wesentlicher
objektiv
gem. § 94 BGB
gem. § 93 BGB
Abtrennung = Zerstörung
Abtrennung = Wesensänderung