öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
SektorenRL anwendbar
allg. VergabeRL anwendbar
kein Vorrang der SektorenRL
öffentlicher Auftraggeber
öffentlicher Auftrag
Schwellenwert erreicht
kein Ausnahmetatbestand
Wahrnehmung staatlicher Aufgaben
öffentliche Finanzierung
gem. Katalog in Anhang III
der Staat (Fiskus)
Gebiets- körperschaften
sonstige Einrichtun- gen d. öff. Rechts
Verbände
aus den o. g.