dem Grunde nach
Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Verschulden
keine Rechtfertigung
spez. Anforderungen bei offenen TB
es liegt kein offener Tatbestand vor
bei Recht am Gewerbebetrieb
bei allgemeinem Persönlichkeitsrecht
Recht am Gewerbebetrieb
gem. Abwägung Eingriff rechtswidrig
gesetzliche Lücke (Subsidiarität)
Gewerbebetrieb
betriebsbezogener Eingriff
gewerbeschädigende Werturteile
wahre aber abträgliche Tatsachen
Boykottaufrufe
unzulässiger Arbeitskampf
sonstige
Beeinträchtigung d. Gewerbebetriebes
unmittelbar / betriebsbezogen
des Bestands / der gewerbl. Tätigkeit
einzelner Erscheinungsformen