Verstoß gegen Unbundling
buchhalterisches
informationelles
organisatorisches
rechtliches
verschärftes Unbundling, §§ 8 ff.
§§ 6a, 6b EnWG anwendbar
Vorgaben des § 6a nicht erfüllt
keine Weitergabe sens. Informationen
keine diskriminier. Inform.weitergabe
Netzinformationen
Offenlegung diskriminierungsfrei
sensible Inform. vertraulich behandelt