öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
SektorenRL anwendbar
allg. VergabeRL anwendbar
kein Vorrang der SektorenRL
öffentlicher Auftraggeber
öffentlicher Auftrag
Schwellenwert erreicht
kein Ausnahmetatbestand
Wahrnehmung staatlicher Aufgaben
öffentliche Finanzierung
Bauaufträge
Subventionierung d. öff. Auftraggeber
über 50 %