dem Grunde nach
Verfügung eines Nichtberechtigten
gegenüber Berechtigtem wirksam
Verfügung entgeltlich
Überwindung des Be- rechtigungsmangels
kein Wirksamkeits- hindernis
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit
weil gesamter Vertrag nichtig
weil Klausel unwirksam
bei einer vor- formulierten Klausel
in sonstigen Fällen (Indiv.vereinb.)
§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)
Klausel in Vertrag aufgenommen
Klausel wirksam
Klausel richtig ausgelegt
Verträge mit Verbrauchern
Verträge mit Unternehmern
Vertragspartner ist Verbraucher
kein Verstoß gegen §§ 307-309
kein sonstiger Rechtsverstoß