dem Grunde nach


Verfügung eines Nichtberechtigten


gegenüber Berechtigtem wirksam


Verfügung entgeltlich


Überwindung des Be- rechtigungsmangels


kein Wirksamkeits- hindernis


das gesamte Rechts- geschäft betreffend


Teilnichtigkeit


weil gesamter Vertrag nichtig


weil Klausel unwirksam


bei einer vor- formulierten Klausel


in sonstigen Fällen (Indiv.vereinb.)


§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)


Klausel in Vertrag aufgenommen


Klausel wirksam


Klausel richtig ausgelegt


Verträge mit Verbrauchern


Verträge mit Unternehmern


Vertragspartner ist Verbraucher


kein Verstoß gegen §§ 307-309


kein sonstiger Rechtsverstoß