Eigentum erworben
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
Verarbeitung
Verbindung / Vermischung
Ersitzung
Aneignung
Fund
Früchte / Erzeug- nisse, §§ 953 ff.
Erbfall
mit einem Grundstück
beweglicher Sachen
Bruchteileigentum nach Verbindung
Alleineigentum nach Verbindung
Bruchteileigentum nach Vermischung
Alleineigentum nach Vermischung
Verbindung von beweglichen Sachen
wesentlicher Bestandteil
Erwerber war Eigent. der Hauptsache
Abtrennung = Zerstörung
Abtrennung = Wesensänderung