Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


Verarbeitung


Verbindung / Vermischung


Ersitzung


Aneignung


Fund


Früchte / Erzeug- nisse, §§ 953 ff.


Erbfall


mit einem Grundstück


beweglicher Sachen


Bruchteileigentum nach Verbindung


Alleineigentum nach Verbindung


Bruchteileigentum nach Vermischung


Alleineigentum nach Vermischung


Verbindung von beweglichen Sachen


wesentlicher Bestandteil


Erwerber war Eigent. der Hauptsache


Abtrennung = Zerstörung


Abtrennung = Wesensänderung