dem Grunde nach


Verfügung eines Nichtberechtigten


gegenüber Berechtigtem wirksam


Verfügung entgeltlich


Überwindung des Be- rechtigungsmangels


kein Wirksamkeits- hindernis


das gesamte Rechts- geschäft betreffend


Teilnichtigkeit


weil gesamter Vertrag nichtig


weil Klausel unwirksam


bei einer vor- formulierten Klausel


in sonstigen Fällen (Indiv.vereinb.)


Klausel wurde individuell vereinbart


keine Wirksamkeits- Hindernisse


selbstwirkende Wirks.hindernisse


ausgeübte Gestaltungsrechte


Mängel der Geschäftsfähigkeit


gesetzliches Verbot, § 134


Sittenverstoß, § 138


Formmangel, § 125


Mangel der Vertretungsmacht


sonstige