dem Grunde nach
Verfügung eines Nichtberechtigten
gegenüber Berechtigtem wirksam
Verfügung entgeltlich
Überwindung des Be- rechtigungsmangels
kein Wirksamkeits- hindernis
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit
weil gesamter Vertrag nichtig
weil Klausel unwirksam
bei einer vor- formulierten Klausel
in sonstigen Fällen (Indiv.vereinb.)
Klausel wurde individuell vereinbart
keine Wirksamkeits- Hindernisse
selbstwirkende Wirks.hindernisse
ausgeübte Gestaltungsrechte
Mängel der Geschäftsfähigkeit
gesetzliches Verbot, § 134
Sittenverstoß, § 138
Formmangel, § 125
Mangel der Vertretungsmacht
sonstige