auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


übergegangen


untergegangen


durch Leistung


durch Rechtsgeschäft


in sonstiger Weise


Unmöglichkeit der Leistung


Unmöglichkeit der Gegenleistung


Leistungshindernis


dauerhaft


nachträglich