öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


SektorenRL anwendbar


allg. VergabeRL anwendbar


kein Vorrang der SektorenRL


öffentlicher Auftraggeber


öffentlicher Auftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand


gem. Definition


Sonderfälle


Beschaffung


Auftrag an einen Anderen


entgeltlich


schriftlich


Vertrag


Beteiligung e. and. Wirtschaftsteiln.


kein in-House-Geschäft


Auftragnehmer verbunden


Auftraggeber kontrolliert


grunds. nur für Auftraggeber tätig


nur im Zuständig- keitsbereich tätig


Eigenbetrieb


Eigengesellschaft