öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
SektorenRL anwendbar
allg. VergabeRL anwendbar
kein Vorrang der SektorenRL
öffentlicher Auftraggeber
öffentlicher Auftrag
Schwellenwert erreicht
kein Ausnahmetatbestand
gem. Definition
Sonderfälle
Beschaffung
Auftrag an einen Anderen
entgeltlich
schriftlich
Vertrag
Beteiligung e. and. Wirtschaftsteiln.
kein
in-House-Geschäft
Auftragnehmer verbunden
Auftraggeber kontrolliert
grunds. nur für Auftraggeber tätig
nur im Zuständig- keitsbereich tätig
Kontrolle
kein privater Mitgesellschafter