öffentliche Auftragsvergabe
Rechtmäßigkeit der Vergabe
Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien
SektorenRL anwendbar
allg. VergabeRL anwendbar
kein Vorrang der SektorenRL
öffentlicher Auftraggeber
öffentlicher Auftrag
Schwellenwert erreicht
kein Ausnahmetatbestand
gem. Definition
Sonderfälle
Beschaffung
Auftrag an einen Anderen
entgeltlich
schriftlich
Vertrag