Geschäftsführung ohne Auftrag
Ansprüche des Geschäftsherrn
Ansprüche des Geschäftsführers
auf Aufwendungs- ersatz gem. § 683
auf Hrsg. d. Be- reicherung, 684 S.1
auf Hrsg. d. Bereich., 687 II, 684 S.1
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Fälligkeit
keine Einreden
kein Verstoß gegen Treu und Glauben
Einrede steht zu
Einrede geltend gemacht