Geschäftsführung ohne Auftrag


Ansprüche des Geschäftsherrn


Ansprüche des Geschäftsführers


auf Aufwendungs- ersatz gem. § 683


auf Hrsg. d. Be- reicherung, 684 S.1


auf Hrsg. d. Bereich., 687 II, 684 S.1


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Fälligkeit


keine Einreden


kein Verstoß gegen Treu und Glauben


Einrede steht zu


Einrede geltend gemacht


dauernde Einreden


vorübergehende Einreden