Geschäftsführung ohne Auftrag
Ansprüche des Geschäftsherrn
Ansprüche des Geschäftsführers
auf Aufwendungs- ersatz gem. § 683
auf Hrsg. d. Be- reicherung, 684 S.1
auf Hrsg. d. Bereich., 687 II, 684 S.1
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Fälligkeit
keine Einreden
kein Verstoß gegen Treu und Glauben
Einrede steht zu
Einrede geltend gemacht
dauernde Einreden
vorübergehende Einreden
spezielle dauernde Einreden
Verjährung
Leistung unzumutbar
Bereicherungs- einrede
Arglisteinrede