Anspruch auf Ener-gieentgelt (vereinf.)
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
= insb. Preis?
Wirksamkeit
Preis wie vereinbart
Preiserhöhung bei Grundversorgung
Preiserhöhung bei Sondervertrag
Grundversorgung
formelle Anforderungen
kein Verstoß gegen
§ 315 BGB
Schuldverhältnis liegt vor
einseitiges Leistungs- bestimmungsrecht
Preis durch Lieferanten bestimmt
billiges Ermessen verletzt
Preis vs. Kosten nicht angemessen
Kalkulation nicht offengelegt
Unbilligkeit wegen Marktvergleich
vollständige Saldierung
zeitgleiche Saldierung
sonst angemessen