öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


SektorenRL anwendbar


allg. VergabeRL anwendbar


kein Vorrang der SektorenRL


öffentlicher Auftraggeber


öffentlicher Auftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand


bei Bauaufträgen - 5.150.000 EUR


bei sonst. Aufträgen d. Regierung


bei sonstigen Aufträgen