kein Verstoß gegen
§ 315 BGB
Schuldverhältnis liegt vor
einseitiges Leistungs- bestimmungsrecht
Preis durch Lieferanten bestimmt
billiges Ermessen verletzt
Direktionsrecht des Arbeitgebers
Festlegung einer Versicherungsprämie
Energielieferung
Preis darf einseitig bestimmt werden
gewisser Ermessensspielraum
gesetzlich
rechtsgeschäftlich