Forderungsabtretung


Forderung besteht


Abtretungsverein- barung (Einigung)


Berechtigung des Zedenten


kein Ausschluss der Abtretung


Vertragsschluss


Inhalt: Forderungsabtretung


Wirksamkeit


kein Wirksamkeits- hindernis


Wirksamkeit infolge Umdeutung


das gesamte Rechts- geschäft betreffend


Teilnichtigkeit


selbstwirkende Wirks.hindernisse


ausgeübte Gestaltungsrechte


Mängel der Geschäftsfähigkeit


gesetzliches Verbot, § 134


Sittenverstoß, § 138


Formmangel, § 125


Mangel der Vertretungsmacht


sonstige


ein Verbotsgesetz liegt vor


Verstoß


Zweck = Nichtigkeit