Eigentum erworben
rechtsgeschäftlich
gesetzlich
kraft Hoheitsaktes
Verarbeitung
Verbindung / Vermischung
Ersitzung
Aneignung
Fund
Früchte / Erzeug- nisse, §§ 953 ff.
Erbfall
einer beweglichen Sache
eines Grundstücks
Eigenbesitz des Ersitzenden
gutgläubig
10-Jahres-Frist
keine Unterbrechung oder Hemmung