Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


Verarbeitung


Verbindung / Vermischung


Ersitzung


Aneignung


Fund


Früchte / Erzeug- nisse, §§ 953 ff.


Erbfall


einer beweglichen Sache


eines Grundstücks


Eigenbesitz des Ersitzenden


gutgläubig


10-Jahres-Frist


keine Unterbrechung oder Hemmung