Berechtigung


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


Erwerb aufgrund Vormerkung


Anwendbarkeit


Grundbuch unrichtig


Verfügender legitimiert


Erwerber gutgläubig


kein Widerspruch eingetragen


Rechtsschein der Be- rechtigung gegeben


vom Schutz des
§ 892 erfasst


keine Doppelbuchung