Anspruch auf Ener-gieentgelt (vereinf.)
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
= insb. Preis?
Wirksamkeit
Preis wie vereinbart
Preiserhöhung bei Grundversorgung
Preiserhöhung bei Sondervertrag
Sondervertrag
Preisanpassungs- klausel
Anpassung vorgenommen
kein Verstoß gegen
§ 315 BGB
Schuldverhältnis liegt vor
einseitiges Leistungs- bestimmungsrecht
Preis durch Lieferanten bestimmt
billiges Ermessen verletzt
Direktionsrecht des Arbeitgebers
Festlegung einer Versicherungsprämie
Energielieferung
Preis darf einseitig bestimmt werden
gewisser Ermessensspielraum