Verstoß gegen Beihilferegelungen
keine Sonderregeln anwendbar
Tatbestand unzulässiger Beihilfe
keine Rechtfertigung
Begünstigung
staatlichen Ursprungs
für bestimmte Adressaten
Verfälschung des Wettbewerbs
Handel zwischen MS beeinträchtigt
Wettbewerbs- verhältnis
Veränderung