Anspruch auf Abnahme
auf physikalische Abnahme, § 11 I 1
auf kaufmännische Abnahme, § 11 I 2
Anwendungsbereich des EEG
anspruchsberechtigte Anlage
Verpflichteter: Netzbetreiber
Abnahmetatbestand
Ziel: Einspeisevergütung
keine Anpassung gem. § 13a EnWG
Strom aus EE
dem Netzbetreiber angeboten
tatsächlich
kaufmännisch-bilanziell