Verstoß gegen Unbundling
buchhalterisches
informationelles
organisatorisches
rechtliches
verschärftes Unbundling, §§ 8 ff.
§§ 7, 7a EnWG anwendbar
Vorgaben des § 7a nicht erfüllt
im Falle eines Vert.netzbetreibers
in den Fällen des
§ 7b EnWG