Formmangel, § 125


Formerfordernis


nicht eingehalten


beachtlich


keine Heilung


kein Fall des § 242 BGB


bei Grundstücksge- schäften, § 311b I 2


bei Verbraucherdar- lehen, § 494 II


bei Schenkung, § 518 II


bei Bürgschaft, § 766 S.3


Auflassung


Eintragung


Einigung


Inhalt: Eigentums- übertragung


Wirksamkeit


richtige Form


keine Bedingungen


keine sonstigen Wirksamkeitshind.


selbstwirkende Wirks.hindernisse


ausgeübte Gestaltungsrechte


Mängel der Geschäftsfähigkeit


gesetzliches Verbot, § 134


Sittenverstoß, § 138


Formmangel, § 125


Mangel der Vertretungsmacht


sonstige