Formmangel, § 125
Formerfordernis
nicht eingehalten
beachtlich
keine Heilung
kein Fall des § 242 BGB
bei Grundstücksge- schäften, § 311b I 2
bei Verbraucherdar- lehen, § 494 II
bei Schenkung, § 518 II
bei Bürgschaft, § 766 S.3
Auflassung
Eintragung
Einigung
Inhalt: Eigentums- übertragung
Wirksamkeit
richtige Form
keine Bedingungen
keine sonstigen Wirksamkeitshind.
selbstwirkende Wirks.hindernisse
ausgeübte Gestaltungsrechte
Anfechtung
sonstige