auf Grundbuch bezogene Ansprüche
auf Zustimmung zur Eintragung, § 888
auf Grundbuch- berichtigung, § 894
auf Löschung,
§ 1179a
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Vereinigung mit Eigentümer
kraft Gesetzes
keine anfängliche Vereinigung
Zahlung auf die Grundschuld
Verzicht auf die Grundschuld
aufgrund des Sicherungsvertrages
Verein. von Eigentum und Grundschuld
Zahlungsrecht
Zahlung erfolgt
auf Grundschuld
weil Sicherungsvertrag
weil vom Zahlenden bestimmt
weil Auslegung
Sch=E + Zahlung in einem Betrag
Sch=kein E und Eigentümer zahlt