auf Verwertung
auf Duldung der ZV gem. § 1147
auf Befriedigung aus Verkauf, § 1228
auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192
sonstige
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
Grundschuld erworben
Grundschuld nicht verloren
keine Einreden
der Gegenstand haftet
Primärerwerb
Sekundärerwerb
rechtsgeschäftliche Übertragung
Gesamtnachfolge
Einigung
Offenlegung
Berechtigung
Vertragsschluss
Inhalt: Übergang der Grundschuld
Wirksamkeit
richtige Form
keine sonstigen Wirksamkeitshind.