Formmangel, § 125


Formerfordernis


nicht eingehalten


beachtlich


keine Heilung


kein Fall des § 242 BGB


bei Grundstücksge- schäften, § 311b I 2


bei Verbraucherdar- lehen, § 494 II


bei Schenkung, § 518 II


bei Bürgschaft, § 766 S.3


Auflassung


Eintragung


ordnungsgemäße Eintragung


mit Einigung deckungsgleich


Antrag auf Eintragung gestellt


Bewilligung des Betroffenen


Voreintragung des Betroffenen


Form der Urkunden


Eintragung erfolgt


tatsächlich


gem. § 888


Vormerkung
erworben


Vormerkung nicht verloren


Vormerkung geltend gemacht