Formmangel, § 125
Formerfordernis
nicht eingehalten
beachtlich
keine Heilung
kein Fall des § 242 BGB
bei Grundstücksge- schäften, § 311b I 2
bei Verbraucherdar- lehen, § 494 II
bei Schenkung, § 518 II
bei Bürgschaft, § 766 S.3
Auflassung
Eintragung
ordnungsgemäße Eintragung
mit Einigung deckungsgleich
Antrag auf Eintragung gestellt
Bewilligung des Betroffenen
Voreintragung des Betroffenen
Form der Urkunden
Eintragung erfolgt
tatsächlich
gem. § 888
Vormerkung
erworben
Vormerkung nicht verloren
Vormerkung geltend gemacht