dem Grunde nach
etwas erlangt
durch Leistung
ohne Rechtsgrund
kein Ausschluss des Anspruchs
kein Rechtsgrund vom Anfang an
dauernde Einrede gem. § 813 I
vertraglich
gesetzlich
sonstige
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
nichtiges Rechtsgeschäft
erfüllt Erfordernisse eines anderen
keine weiterreichende Wirkung
kein missbilligter Erfolg
mutmaßlicher Wille der Parteien