Leistungskondiktion


Anspruch aus
§ 812 I 1 1. Alt.


Anspruch aus
§ 812 I 2 1. Alt.


Anspruch aus
§ 812 I 2 2. Alt.


Anspruch aus
§ 817 S. 1


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


etwas erlangt


durch Leistung


bezweckter Erfolg nicht eingetreten


kein Ausschluss des Anspruchs


Kenntnis, dass Erfolg nicht möglich


Erfolgseintritt treuwidrig verhindert


Gesetzes- oder Sittenverstoß, § 817