Leistungskondiktion
Anspruch aus
§ 812 I 1 1. Alt.
Anspruch aus
§ 812 I 2 1. Alt.
Anspruch aus
§ 812 I 2 2. Alt.
Anspruch aus
§ 817 S. 1
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
etwas erlangt
durch Leistung
bezweckter Erfolg nicht eingetreten
kein Ausschluss des Anspruchs
Kenntnis, dass Erfolg nicht möglich
Erfolgseintritt treuwidrig verhindert
Gesetzes- oder Sittenverstoß, § 817