Geltung vorfor-
mulierter Klausel
§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)
Klausel in Vertrag aufgenommen
Klausel wirksam
Klausel richtig ausgelegt
Verträge mit Verbrauchern
Verträge mit Unternehmern
Vertragspartner ist Verbraucher
kein Verstoß gegen §§ 307-309
kein sonstiger Rechtsverstoß
Inhaltskontrolle nicht eingeschränkt
Klausel ist verboten
Versorgungsverträge
Bestimmungen ü. Hauptleistungspflicht
gesetzeswieder- holende Klauseln