auf Verwertung


auf Duldung der ZV gem. § 1147


auf Befriedigung aus Verkauf, § 1228


auf Duldung der ZV gem. §§ 1147, 1192


sonstige


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Grundschuld erworben


Grundschuld nicht verloren


keine Einreden


der Gegenstand haftet


übergegangen


erloschen


auf den Eigentümer


auf Dritten bei Befriedigung


sonstige rechtsgesch. Übertragung