dem Grunde nach
Tatbestand
Rechtswidrigkeit
Verschulden
Verschuldens- fähigkeit
schuldhaftes Handeln
kein Ausschluss nach § 827
kein Ausschluss nach § 828
Kinder bis 7 Jahre
Kinder 7-10 bei Verkehrsunfällen
Minderjährige gem. Einsichtsfähigkeit
Alter: <18
kein Fall des § 828 I oder II
Einsichtsfähigkeit fehlt