dem Grunde nach


Tatbestand


Rechtswidrigkeit


Verschulden


Verschuldens- fähigkeit


schuldhaftes Handeln


kein Ausschluss nach § 827


kein Ausschluss nach § 828


Kinder bis 7 Jahre


Kinder 7-10 bei Verkehrsunfällen


Minderjährige gem. Einsichtsfähigkeit


Alter: <18


kein Fall des § 828 I oder II


Einsichtsfähigkeit fehlt